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Notfall Bei Lebensgefahr

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Ausserhalb unserer Öffnungszeiten: Notfalldienst Aargau 0800 401 501

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Wichtiges zu wissen

Info zu Rechnungen – Krankenkasse, Unfallversicherung, Selbstzahler

Wie eine Behandlung abgerechnet wird, hängt davon ab, ob sie als Krankheit oder als Unfall gilt.

Wie eine Behandlung abgerechnet wird, hängt davon ab, ob sie als Krankheit oder als Unfall gilt.

Wer die Rechnung bekommt

Krankheit

Bei Krankheiten, die über Ihre Krankenkasse versichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Unfall über den Arbeitgeber

Sind Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert, melden Sie den Unfall bitte Ihrem Arbeitgeber und stellen uns schnellstmöglich den Unfallschein zu. Nur dann können wir direkt mit der Unfallversicherung abrechnen.

Selbst zu tragende Leistungen

Einzelne Leistungen sind nicht über die Grundversicherung gedeckt und werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt – etwa die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung der Stufe 1 für CHF 150. Wir sagen es Ihnen vorher, wenn eine Leistung auf Ihre eigene Rechnung geht.

Alles zum Unfallschein

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an – wir klären am Telefon, was Sie brauchen und wann Sie kommen können.

Aktuell besteht ein Aufnahmestopp: Wir können zurzeit keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen.