Wichtiges zu wissen
Info zu Rechnungen – Krankenkasse, Unfallversicherung, Selbstzahler
Wie eine Behandlung abgerechnet wird, hängt davon ab, ob sie als Krankheit oder als Unfall gilt.
Wie eine Behandlung abgerechnet wird, hängt davon ab, ob sie als Krankheit oder als Unfall gilt.
Wer die Rechnung bekommt
Krankheit
Bei Krankheiten, die über Ihre Krankenkasse versichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Unfall über den Arbeitgeber
Sind Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert, melden Sie den Unfall bitte Ihrem Arbeitgeber und stellen uns schnellstmöglich den Unfallschein zu. Nur dann können wir direkt mit der Unfallversicherung abrechnen.
Selbst zu tragende Leistungen
Einzelne Leistungen sind nicht über die Grundversicherung gedeckt und werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt – etwa die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung der Stufe 1 für CHF 150. Wir sagen es Ihnen vorher, wenn eine Leistung auf Ihre eigene Rechnung geht.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an – wir klären am Telefon, was Sie brauchen und wann Sie kommen können.
Aktuell besteht ein Aufnahmestopp: Wir können zurzeit keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen.